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Freigabe der eigenen Zeiterfassung

Die Freigabe des Rapports kann nur durch den Mitarbeitenden selber erfolgen. Es ist nicht möglich, ein “Eigen-Visum” durch einen anderen Mitarbeitenden durchzuführen. Das Symbol der Freigabe des Rapports wird automatisch ausgeblendet. Sobald das Eigenvisum gesetzt ist, kann die Zeiterfassung nicht mehr angepasst werden. Die Freigabe kann aber, während die Erfassungsperiode noch offen ist, widerrufen werden.

Wechseln Sie in die persönliche Eingabemaske von Ihnen selber. Klicken Sie dafür auf der Linken Menüleiste auf die Funktion “Zeit- und Entschädigungserfassung” (1). In der nun erscheinenden Liste können auch mehrere Mitarbeitende vorhanden sein. Wählen Sie nun aber sich selber aus (2). Sollten Sie nicht in der Liste vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an die für die Zeiterfassung verantwortliche Stelle in Ihrem Unternehmen. In diesem Falle fehlen Ihnen die notwendigen Berechtigungen. Das gleiche Vorgehen gilt auch, wenn Sie den Eintrag “Zeit- und Entschädigungserfassung” in der linken Menüleiste nicht sehen.

Um das Eigenvisum zu setzen, haben Sie nun die Möglichkeit, mit der Funktion “Freigabe” (1) das Visum zu setzen. Mit dem Setzen des Visums findet eine ausführliche Prüfung der Daten statt. Nur die Prüfung, ohne das Visum zu setzen, können Sie durchführen, indem Sie auf “Freigabe” klicken, im öffnenden Fenster die Daten kontrollieren und ohne Visum das Fenster wieder schliessen.
Bitte beachten Sie, dass immer die offene Periode freigegeben wird. Die Information über die aktive Periode ist gelb markiert in der nachfolgenden Abbildung.

Bei der Prüfung oder der Freigabe ist es möglich, dass Fehlermeldungen und Informationen zurückgegeben werden. Sobald eine Fehlermeldung zurückgegeben wird, werden die Daten nicht freigegeben, bis die Fehler korrigiert sind. Eine Liste der Fehlermeldungen und der möglichen Lösungen finden Sie hier